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   OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11   

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https://dejure.org/2012,921
OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11 (https://dejure.org/2012,921)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2012 - 7 ME 185/11 (https://dejure.org/2012,921)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 7 ME 185/11 (https://dejure.org/2012,921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anliegergebrauch vermittelt keinen Anspruch auf öffentliches Parken; Festsetzungen im Bebauungsplan hindern abweichende Regelung im Rahmen einer Widmung nicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 NStrG; Art. 14 Abs. 1 GG; § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
    Anspruch auf Errichtung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar am Grundstück im Falle des Vorliegens des einem Eigentümer eines Grundstücks zustehenden Rechts auf Anliegergebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Errichtung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar am Grundstück im Falle des Vorliegens des einem Eigentümer eines Grundstücks zustehenden Rechts auf Anliegergebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Errichtung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar am Grundstück im Falle des Vorliegens des einem Eigentümer eines Grundstücks zustehenden Rechts auf Anliegergebrauch

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Grundrecht auf Parkplätze vor der Praxis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Grundrecht auf Parkplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 577
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11
    Auch die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG begründen einen derartigen individuellen Rechtsanspruch nicht (BVerwG, Urt. v. 6. August 1982 - 4 C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098; Hess.VGH, Beschl. v. 5. August 1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090).
  • OVG Hamburg, 03.12.2002 - 3 Bs 253/02

    Besitz von Cannabis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11
    Das reicht aus (vgl. etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - 3 Bs 253/02 -, NordÖR 2003, 303 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 181/89

    Voraussetzungen für die Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11
    Denn Chancen und Verdienstmöglichkeiten werden davon nicht erfasst; das gilt auch in Bezug auf den Fortbestand einer bis dahin günstigen Rechtslage oder besonders vorteilhaften Situation (BVerfG, Beschl. v. 11. Sept. 11990 - 1 BvR 1988/90 -, NJW 1991, 358 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89

    Bauleitplanung: Festsetzung eines Fußgängerbereichs durch Bebauungsplan,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11
    Eine zur Verkehrsberuhigung bestimmte Einschränkung des Fahrzeugverkehrs in einem zuvor dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt dienenden Bereich ist zulässig, wenn das Grundstück nach seiner Zweckbestimmung gleichwohl noch angemessen erreicht werden kann (OVG Berlin, Urt. v. 14.12.1992 - 2 A 4.89 -, NVwZ-RR 1994, 10).
  • VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91

    Sonderparkplätze für Anwohner; hier: zur Aufrechterhaltung von Parkraum für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11
    Auch die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG begründen einen derartigen individuellen Rechtsanspruch nicht (BVerwG, Urt. v. 6. August 1982 - 4 C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098; Hess.VGH, Beschl. v. 5. August 1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

    Ihnen werden als Grundstückseigentümer bzw. -mieter weder durch Grundrechte (Art. 14 Abs. 1 GG) noch durch das öffentliche Baurecht (vgl. § 50 Abs. 6 LBO SH) noch im Rahmen des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs individuelle Rechtsansprüche darauf vermittelt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar an ihrem Grundstück oder in dessen größtmöglicher Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.02.2012, 7 ME 185/11, NordÖR 2012, 257 ff.).
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